Leistungen
Wir bieten unseren Kunden nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften eine Grundbetreuung und eine betriebsspezifische Beratung an.Nach BGV A3 müssen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einer Prüfung unterzogen werden. Diese führen wir mit den neuesten Messgeräten durch und erstellen eine Dokumentation für Sie.
Diese Messung wir von einer Fachkraft durchgeführt.
Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:
1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
1.1 Unterstützung
bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur
Gefährdungsbeurteilung
1.2 Unterstützung
bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
1.3 Beobachtung der gelebten
Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
2.1 Eigeninitiatives Handeln
zur Verhältnisprävention an bestehenden
Arbeitssystemen
2.2
Eigeninitiatives Handeln
zur Verhältnisprävention bei Veränderung der
Arbeitsbedingungen
4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
4.1 Integration des
Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
4.2 Integration des
Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
4.3 Beratung zu
erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der
Arbeitsschutzmaßnahmen
4.4 Kommunikation und
Information sichern
4.5 Berücksichtigung
der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
4.6 Betriebliche
arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
4.7 Ständige
Verbesserung sicherstellen
5. Untersuchung nach Ereignissen
5.1 Untersuchungen von
Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
5.2 Ermitteln von
Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
5.3
Verbesserungsvorschläge
6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
6.1 Beratung zu
Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin,
wissenschaftlichen Erkenntnissen
6.2 Beantwortung von Anfragen
6.3 Verbreitung der
Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
6.4 Externe Beratung zu
speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
7.2 Unterstützung
bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den
zuständigen Behörden und
Unfallversicherungsträgern
7.3 Dokumentation von
Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe
des jeweiligen Umsetzungsstandes
7.4 Dokumentation zur eigenen
Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
8.3 Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
8.5 Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
8.6 Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
9. Selbstorganisation
9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen
9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
Auszug aus DGUV Vorschrift 2